NiSV-relevante Lasergeräte optimal einsetzen
Mit intros zur Zertifizierung
Mit der Änderung der NiSV 2018 (= Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen) dürfen bestimmte Anwendungen medizinischer Laser nach dem 31.12.2022 nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender Fachweiterbildung nach NiSV durchgeführt werden. Das bedeutet, dass alle Hautfachärzte und Nicht-Hautfachärzte, die ab dem 01.01.2023 Laserbehandlungen durchführen möchten, gegebenenfalls eine spezielle Fachweiterbildung benötigen.
In der intros-Fachweiterbildung nach NiSV zeigen wir Ihnen unter anderem, wie Sie NiSV-relevante Lasergeräte optimal einsetzen. Außerdem informieren unsere ausgebildeten Laserspezialisten über Indikationen bzw. Kontraindikationen oder geben Tipps, wie Sie mit unseren Laser-Systemen Ihr Angebotsspektrum erweitern und den Umsatz steigern können.
- Verbindung von Theorie & Praxis
- Hands-On
- Live-Behandlungen
- Erhalt aller notwendigen Zertifizierungen
- u. v. m.
Fachweiterbildung NiSV
Inhalte und Ablauf
Einführung und Theoretische Grundlagen
Einführung (1 LE)
-
Geltungsbereich NiSV, rechtliche Grundlagen, Qualitätssicherung, Aufklärung, Dokumentation
Theoretische Grundlagen Teil 1 (2 LE)
-
Laser-Gewebe-Wechselwirkungen, Absorptionsspektren, Hautchromophore, Unterschiede Oberflächen- und Tiefenlaser
- nicht-Barriere-verletzende Lasersysteme / oberflächig wirkende Systeme für Epilation und nicht-ablative Hautverjüngung
Theoretische Grundlagen Teil 2 (2 LE)
- ablative Laseranwendungen, Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen, Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up, Narbenbehandlung
Praktische Anwendungen und Lernerfolgskontrolle
Praktische Anwendungen Teil 1 (2 LE)
- dauerhafte Haarentfernung
- nicht-ablative und ablative Hautverjüngung, Narben, LADD, ablative Laseranwendungen
Praktische Anwendungen Teil 2 (2 LE)
- Behandlung von Tattoos und pigmentierten Hautveränderungen
- Behandlung vaskulären Hautveränderungen
Lernerfolgskontrolle
Häufig gestellte Fragen
Die Fachweiterbildung NiSV gilt für folgende Geräte:
- Lasergeräte und IPL-Geräte
- Ultraschallgeräte
- Magnetfeld- und Gleichstromgeräte
- Nieder- und Hochfrequenzgeräte
sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Nein. Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen nicht unter die Regelungen der NiSV
Folgende Module sind enthalten:
- Basismodul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“
- Optische Strahlung
- EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
- EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation
- Ultraschall
Wir bieten unsere Weiterbildungen als Tagesveranstaltungen von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr an. Selbstverständlich gibt es zwischendurch ausreichend Pausen und leckere Snacks.
Ärztevorbehalt bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Arzt die gesamte Behandlung selbst durchführen muss. Er kann auch an entsprechend fachkundiges Personal delegieren. Allerdings unterliegt dies Regeln. Genaueres zum ärztlichen Delegationsrecht finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.
- Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up
- Behandlung von Gefäßveränderungen
- Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
- Ablative Laseranwendungen
- Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, z. B. die Fettgewebereduktion
Nein. Wer entsprechende Fachkunde nachweisen kann, darf diese Anwendung auch weiterhin durchführen.
Ja. Seit dem 31. Dezember 2020 gilt eine entsprechende Meldepflicht. Neuanschaffungen müssen die Betreiber der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzeigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Mehr dazu in unserem Servicebereich.