02.11.2023

Wer darf Tattoos entfernen?

Im intros Blog klären wir die rechtlichen Voraussetzungen zur professionellen Tattooentfernung nach neuer Gesetzgebung.

Inhalt

  1. Tattooentfernung: Neues Gesetz
  2. Tattooentfernung: Ausbildung und Qualifikation
  3. Welche Inhalte werden in NiSV-Schulungen zur Tattooentfernung behandelt?
  4. Meldepflicht nach NiSV: Tattoo-Lasergeräte anmelden
  5. Betrifft die NiSV auch medizinisch indizierte Tattooentfernungen?
  6. Wie verhält es sich mit dem ärztlichen Delegationsrecht?
  7. Welche weiteren Anwendungen fallen unter die NiSV?
  8. Welche weiteren Geräte fallen unter die NiSV?

Tattooentfernung: Neues Gesetz

Wer darf Tattoos entfernen?

Am 31. Dezember 2020 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ oder kurz „NiSV“ in Kraft getreten. Damit gilt jetzt beim Thema Tattooentfernung ein neues Gesetz. Der sogenannte Ärztevorbehalt erlaubt es seit dem 01.01.2023 nur noch approbierten Ärztinnen und Ärzten mit nachgewiesener Zusatzqualifikation, Tätowierungen oder Permanent-Make-Up mittels Laser zu entfernen. Auf die Frage „Wer darf Tattoos entfernen?“ gibt die Verordnung eine deutliche Antwort:

„Ablative Laseranwendungen oder Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup sowie Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie die Fettgewebereduktion, dürfen nur von approbierten Ärztinnen oder Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden.“

Damit können zum Beispiel Tätowierer nicht mehr mit dem Laser behandeln. Kosmetikerinnen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer entsprechenden Weiterbildung behandeln. Für Dermatologen oder ästhetische Chirurginnen dürfte sich die Zahl der Klienten also weiter erhöhen.

Tattooentfernung: Ausbildung und Qualifikation

Welche Schulungen sind für die professionelle Tattooentfernung nötig?

Laut BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) muss dafür die sogenannte „Fachkunde NiSV“ nachgewiesen werden. In der „Fachkundegruppe Laser/intensive Lichtquellen“ müssen zwei Fachkunde-Module abgeschlossen werden, eines zur Haut und deren Anhangsgebilden (kann je nach Qualifikation und unter bestimmten Voraussetzungen entfallen), und ein technologie- und behandlungsorientiertes Modul. Die Fachkunde kann über Schulungen bei anerkannten Anbietern erworben werden. intros erfüllt die Anforderungen der NiSV bzw. der Fachkunderichtlinie NiSV und bietet beide Module an. Die Schulung muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.

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Bitte beachten Sie: Eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten reicht nicht aus, um die Zulassung für die professionelle Tattooentfernung zu erhalten.

Welche Inhalte werden in NiSV-Schulungen zur Tattooentfernung behandelt?

Schulungen nach NiSV zielen darauf ab, Fachleute darüber zu informieren, wie mit Lasern umgegangen werden muss, um sowohl die Sicherheit des Praxispersonals als auch der behandelten Person zu gewährleisten. Zu den Inhalten einer Schulung zur Tattooentfernung nach NiSV gehören unter anderem diese Themen:

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
  • Arten von Lasern, die in der Tattooentfernung eingesetzt werden
  • Sicherheitsaspekte des Strahlenschutzes
  • Schulung zur richtigen Verwendung der Geräte einschließlich der optimalen Einstellungen des Lasers und der Techniken zur Minimierung von Nebenwirkungen
  • Spezifische Anforderungen und Vorschriften nach NiSV, die bei der professionellen Tattooentfernung eingehalten werden müssen
  • Praktische Übungen zur Anwendung der Lasertechnologie

Meldepflicht nach NiSV: Tattoo-Lasergeräte anmelden

Mit der Verordnung ist eine entsprechende Meldepflicht für Tattoo-Lasergeräte in Kraft getreten. Betreiber müssen der zuständigen Behörde jegliche Neuanschaffungen spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme melden. intros unterstützt Sie gern dabei. Weitere Informationen finden Sie in unserem Servicebereich.

Bitte beachten Sie: Anlagen, die bereits am 31. Dezember 2020 betrieben wurden, mussten bis zum Ablauf des 31. März 2021 ebenfalls angemeldet werden.

Betrifft die NiSV auch medizinisch indizierte Tattoo-Entfernungen?

Nein. Die NiSV gilt ausschließlich für Behandlungen zu nicht-medizinischen bzw. kosmetischen Zwecken. Medizinisch notwendige Therapien fallen nicht unter diese Regelung.

Wie verhält es sich mit dem ärztlichen Delegationsrecht?

Das Thema ist umstritten, da der Gesetzestext nach Auffassung vieler Experten diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Trotz Arztvorbehalt schließt die NiSV laut Angaben des BMUV das sogenannte ärztliche Delegationsrecht nicht aus. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Handlungsschritte an qualifizierte Hilfskräfte delegieren dürfen. Andererseits muss laut BMVU sichergestellt sein:

"... dass die Person, auf die delegiert wird, aufgrund beruflicher Qualifikation oder allgemeiner Fähigkeiten und Kenntnisse für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist "

und:

"... dass die für die Delegation erforderliche Qualifikation, eine den Vorgaben der NiSV entsprechende Fachkunde voraussetzt."

Von vielen Experten wird die Rechtslage derzeit so verstanden, dass es im Einzelfall der Entscheidung des Arztes obliegt, was delegiert werden darf. Dabei beruft man sich auf entsprechende Stellungnahmen der Bundesärztekammer. Da allerdings auch gegensätzliche Aussagen aus anderen Stellungnahmen der Bundesärztekammer vorliegen, empfehlen wir, alle am Prozess beteiligten Personen nach NiSV zu schulen.

Welche weiteren Anwendungen fallen unter die NiSV?

Folgende weitere Behandlungen dürfen nur noch von Ärzten mit entsprechender Fachkunde nach NiSV durchgeführt werden:

  • Gefäßbehandlungen
  • Pigmententfernungen
  • Ablative Laseranwendungen
  • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, z. B. Fettgewebereduktionen

Welche Geräte fallen unter die NiSV?

Sofern sie zu nicht-medizinischen bzw. kosmetischen Zwecken eingesetzt werden, fallen neben Tattoolasern alle weiteren Lasergeräte und IPL-Geräte, Ultraschallgeräte, Magnetfeld- und Gleichstromgeräte sowie Nieder- und Hochfrequenzgeräte unter die NiSV.

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Nach § 5 Abs. 1 NiSV erwerben approbierte Ärztinnen und Ärzte die erforderlichen allgemeinen Fachkenntnisse zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen durch eine dementsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung. Bei Fachärzten für Dermatologie ist dies in der Regel nicht notwendig, da diese üblicherweise bereits über die notwendigen Weiterbildungen verfügen, weil der Einsatz von Lasern hier zum Tagesgeschäft gehört.